Pratteln BL · Art. 60 ff. ZGB · seit 30.09.2022
Nicht-kommerziell, politisch und konfessionell unabhängig. Die Räume gehören dem Kollektiv — Entscheide trifft die Mitgliederversammlung.
Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Schaffung und den Erhalt von Übungsräumen vorwiegend für Bands oder Musiker.
Kein Gewinn. Keine Renditeerwartung. Mietzahlungen decken Substanzerhalt und sinnvolle Rücklagen — mehr nicht. Wer fragt, mit wem er es zu tun hat, bekommt eine ehrliche Antwort: mit Musikern, die dasselbe Problem hatten und es gelöst haben.
Vorstand
Governance
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ · Jährlich (bevorzugt Q1)
Entscheide treffen ausschliesslich die aktiven Mitglieder (gem. Statuten)
Einladung 30 Tage vorab · Anträge ≥ 14 Tage vorab
Beschlussfähig ab 50 % Anwesenheit
Einfaches Mehr · Statutenänderungen: 2/3-Mehrheit
Vorstand
Min. 3 Personen · Amtszeit 1 Jahr (Wiederwahl möglich)
Ressorts: Präsidium, Finanzen, Aktuariat
Ehrenamtlich, mit Spesenanspruch
Zeichnungsberechtigung kollektiv zu zweit
Haftung
Ausschliesslich Vereinsvermögen haftet
Keine persönliche Haftung der Mitglieder
Bei Auflösung: Vermögen an steuerbefreite Org.
Finanzierung
| Mieterträge | Hauptquelle — aus den Übungsräumen |
| Weitere Leistungsvereinbarungen | Nach Beschluss der MV |
| Spenden & Zuwendungen | Willkommen, keine Bedingungen |
| Geschäftsjahr | Kalenderjahr |
Schreibt uns. Wir prüfen, ob ein Raum frei ist, und besprechen die Konditionen direkt mit euch.
Wenn Kapazität frei wird, melden wir uns zuerst bei den Bands auf der Warteliste.
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